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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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1. Geltungsbereich

1.1.    Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der infonis GmbH, Forstinning, nachfolgend infonis genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für die künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Seiten schriftlich anerkannt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. 

2. Allgemeine Regelungen

2.1.    Angebote von infonis sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden zur Auftragserteilung dar. Erst durch Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch infonis kommt ein Vertrag zustande. An Angebote hält sich infonis vier Wochen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Angaben in Informationsmaterial sind nicht bindend, da diese laufend weiterentwickelt werden.

2.2.    Alle Verträge bedürfen der Schriftform. infonis ist berechtigt, Verträge ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

2.3.    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich von infonis bestätigt werden. Das gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften, die über die beschriebene Gewährleistung hinausgeht.

2.4.    Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gewährt infonis dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütungen, die nicht ausschließlich und nicht übertragbare Lizenz die Software und die Dokumentationen zeitlich unbefristet zu benutzen.

2.5.    Ein Update ist eine verbesserte Ausführung des Programms derselben Version. Fehleranalysen bzw. Programmbereinigungen erfolgen jeweils nur auf Basis des zuletzt gültigen Updates. Wird die Installation verfügbarer Updates vom Kunden nicht durchgeführt, behält sich infonis das Recht vor, Fehleranalysen/Bereinigungen nicht durchzuführen bzw. nach Aufwand abzurechnen. Fehlerbereinigungen werden von infonis kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies betrifft nur Fehler, die unmittelbar von infonis verursacht wurden. Infonis behält sich das Recht vor Updates mit Programmerweiterungen zu bepreisen. 

2.6.    Ein Upgrade ist eine erweiterte Ausführung des Programms und stellt somit eine neue Version dar. Bei Upgrades handelt es sich immer um eine kostenpflichtige Leistung.  Nach Bezug oder Installation einer neuen Version verzichtet der Kunde auf Mängelbeseitigung in der älteren Version.

2.7.    infonis ist berechtigt, die Wartung und Pflege einzelner Versionen abzukündigen bzw. die Weiterentwicklung von Programmen ganz oder teilweise einzustellen. 

2.8.    Mit infonis Produkten verwaltete Daten sind regelmäßig durch den Kunden zu sichern. Datensicherungen sind auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen (siehe auch Punkt 8.7).   

2.9.    Der Kunde wird die Software und die Dokumentationen vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Der Quellcode verbleibt im Eigentum von infonis. Es ist dem Kunden ohne unserer schriftlichen Einwilligung nicht gestattet, lizenzierte Software und/oder Dokumentationen ganz oder teilweise zu kopieren, die Software der infonis GmbH zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln (Reverse-Engineering). Die Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung ist unzulässig.

2.10.  Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, eine Vertragsstrafe von EUR 25.000,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verlangen.

2.11.  Sollte der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, ist infonis berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. infonis entstehen in einem solchen Fall keine Kosten.

2.12.  In Verträgen/Vereinbarungen genannte Kündigungsfristen gelten grundsätzlich beiderseitig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1.    Produkte, Waren und Dienstleistungen werden gemäß den im Angebot/Auftrag aufgeführten Preisen berechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes und gegebenenfalls zuzüglich Reisekosten.

3.2.    Wenn keine andere Vereinbarung besteht, sind Rechnungen innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nicht bezahlte Rechnungen gelten automatisch nach Ablauf von 20 Tagen ab Rechnungsdatum als in Verzug gesetzt.

3.3.    Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungen einstellt oder uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist, von den, diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurückzutreten.

3.4.    Wir sind berechtigt, im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden nachweislich entstandene Aufwände sowie gegebenenfalls Schadensersatz dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

4.1.    Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung für Waren nach Lieferung und für Dienstleistungen nach Erbringung der Dienstleistung. Bei Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum erfolgt die Abrechnung monatlich. Lizenzpflichtige Produkte und Lösungen werden nach Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Die Freischaltung lizenzierter Produkte erfolgt nach Zahlungseingang.    

4.2.    Die Rechnungsstellung für Individual-Software erfolgt nach Fertigstellung der einzelnen Programmteile bzw. nach den in der Auftragsbestätigung genannten Konditionen.

4.3.    Einwendungen gegen die erfolgte Abrechnung kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungserhalt schriftlich gegenüber infonis geltend machen. Werden diese innerhalb der Frist nicht erhoben, so gilt die Abrechnung in Umfang und Höhe als anerkannt. Ein Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.

4.4.    Werden die Forderungen nicht zum Fälligkeitstermin ausgeglichen, kann infonis Verzugszinsen in Höhe der jeweils gesetzlichen Regelung geltend machen.  

4.5.    infonis kann im Falle des Zahlungsverzugs jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche Vergütungen für die bisher erbrachten Leistungen abrechnen und fällig stellen.

4.6.    Leistet der Kunde auch auf eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung trotz Fristablauf nicht vollständige Zahlung, ist infonis berechtigt, den oder die Verträge mit dem Kunden ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.

4.7.    Weitere Ansprüche von infonis wegen Verzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5. Termine

5.1.    Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Soweit Termine aufgrund höherer Gewalt, die infonis die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht eingehalten werden können, kann der Termin um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinausgeschoben werden.  

5.2.    Terminverzug aufgrund nicht eingehaltener Pflichten des Kunden (z.B. Bereitstellung von Informationen oder Testgeräten) gehen nicht zu Lasten der infonis.

6. Lieferung/Versand

6.1.    Wenn keine anderweitigen vertraglichen Abreden getroffen wurden, erfolgt der Versand im Ermessen von infonis.

6.2.    Die Kosten für den Versand werden vom Kunden getragen und gesondert in Rechnung gestellt.

7. Gewährleistung

7.1.    Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen werden können.

7.2.    Der Kunde verpflichtet sich Individual-Software zu prüfen und innerhalb von 21 Tagen eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben. Sollte diese Abnahmeerklärung ausbleiben, gilt die Software 21 Tage nach Übergabe an den Kunden als fehlerfrei abgenommen.

7.3.    infonis gewährleistet die Verfügbarkeit ihrer Produkte mit den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung benannten Eigenschaften.

7.4.    Fehler sind infonis umgehend unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens anzuzeigen. Ergibt die Störungsanalyse, dass der Fehler nicht durch infonis zu vertreten ist, trägt der Kunde die Kosten für die Störungsanalyse und, wenn erfolgt, der Störungsbeseitigung. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Fehleranalyse erforderlichen Daten bereitzustellen.

7.5.    infonis verpflichtet sich, die vom Kunden mitgeteilten Störungen und Mängel, die unmittelbar von infonis verursacht wurden und von infonis erbrachte Leistungen betreffen, unverzüglich und unentgeltlich nachzubessern, wenn diese erheblich sind. Schlägt die Mängelbeseitigung durch infonis fehl, kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung setzen. Läuft auch diese Nachfrist erfolglos ab, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

7.6.    Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erbringung der betroffenen ursprünglichen Leistung. Ansprüche gegen infonis wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres. infonis steht ein Nachbesserungsrecht zu.

7.7.    Bei Datenverlust aufgrund fehlender Datensicherung können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Gewährleistung entfällt für Programme oder Programm-Komponenten, die vom Kunden oder Dritten geändert oder erweitert werden.

7.8.    Handelt es sich bei einer gelieferten Ware ganz oder teilweise um Software eines Drittherstellers (Fremdsoftware), übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung dafür, dass die Programme fehlerfrei arbeiten und insbesondere den Anforderungen des Kunden genügen.

8. Haftung

8.1.    infonis haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. infonis haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, außer infonis hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung von infonis auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. In allen anderen Fällen haftet infonis nicht für leichte Fahrlässigkeit.

9. Schlussbestimmungen

9.1.    Sofern Einzelverträge abweichende Bestimmungen enthalten, gehen diese den allgemeinen  Geschäftsbedingungen von infonis vor. Dennoch gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichwohl ergänzend, auch für zukünftige Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern, auch wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

9.2.    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftlichen Vereinbarungen der Einzelverträge geben die Vereinbarungen der Vertragspartner vollständig wieder. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.3.    Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nachträglich werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. 

9.4.    Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner und ausschließlicher Gerichtssitz für Streitigkeiten hieraus ist der Geschäftssitz der infonis. infonis ist jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gerichten in Anspruch zu nehmen.

9.5.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht.  

Stand: April 2011

 
 

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